Das Provinzgesetz Nr. 11 vom 23. Mai 2007 und das darauf folgende Präsidialdekret Nr. 23-25 Leg. vom 26. Oktober 2009 legen fest, dass auf dem Gebiet der Provinz Trient das Sammeln von essbaren und nicht essbaren Wildpilzen in Mengen erlaubt ist, die zwei Kilogramm pro Tag und Person über zehn Jahren nicht überschreiten.
Kinder unter zehn Jahren können in Begleitung von Familienmitgliedern die Kommissionierung durchführen, ohne dass die zulässige Höchstgrenze berührt wird. Die Pilzsammler sind verpflichtet, die Pilze am Sammelort zu säubern und nur in gelochten, festen Behältern zu transportieren.
Es ist verboten, Pilze auf dem Boden zu beschädigen oder zu zerstören und beim Sammeln Harken, Haken und andere Hilfsmittel zu verwenden, die die Humusschicht des Bodens beschädigen können.
Das Sammeln von Pilzen ist von 19.00 bis 7.00 Uhr verboten. Nicht in einer Gemeinde der Provinz ansässige Personen sind verpflichtet, eine Genehmigung zum Pilzesammeln zu erwerben, die eine Erklärung über den Beginn des Pilzesammelns und die Zahlung eines der Dauer des Pilzesammelns entsprechenden Betrags enthält. Von der Gebühr befreit sind die Einwohner und die in den Gemeinden der Autonomen Provinz Trient Geborenen, die bei der Gemeindeverwaltung einer Gemeinde in der Provinz eingetragenen Bürger, die Eigentümer oder Besitzer von Wäldern, die auf dem Gebiet der Provinz liegen, und die Personen, die ein bürgerliches Nutzungsrecht haben.
Die Beträge für das Jahr 2022 wurden von den Gemeinderäten des Gebiets einzeln beschlossen und lauten wie folgt:
Stadtverwaltung von Altavalle
€ 10,00 für einen Sammelzeitraum von 1 Tag
€ 15,00 für einen Sammelzeitraum von 3 Tagen
€ 25,00 für einen Sammelzeitraum von 7 aufeinanderfolgenden Tagen
€ 35,00 für einen Sammelzeitraum von 14 aufeinanderfolgenden Tagen
€ 50,00 für einen Sammelzeitraum von 30 aufeinanderfolgenden Tagen
Gemeinden Baselga di Piné und Bedollo
€ 10,00 für einen Sammelzeitraum von 1 Tag
€ 18,00 für einen Sammlungszeitraum von 3 aufeinanderfolgenden Tagen
€ 24,00 für einen Sammelzeitraum von 7 aufeinanderfolgenden Tagen
€ 40,00 für einen Sammelzeitraum von 14 aufeinanderfolgenden Tagen
€ 60,00 für einen Sammelzeitraum von 30 aufeinanderfolgenden Tagen
€ 90,00 für einen Sammelzeitraum von aufeinanderfolgenden Tagen 90
€ 120,00 für einen Sammelzeitraum von 180 aufeinanderfolgenden Tagen
Für die Gemeinden Baselga di Piné, Bedollo und Sover gelten die in Art. 16, Absatz 1, Buchstaben a, b, c des Provinzialdekrets Nr. 23-25 vom 26. Oktober 2009 vorgesehenen Erleichterungen (Informationen hierzu erhalten Sie bei den Gemeinden). Um eine Genehmigung zum Sammeln von Pilzen zu erhalten und die Erleichterungen gemäß Art. 16 Absatz 1 Buchstaben a-b-c D.P.P. 26.10.2009 Nr. 23-25/Leg. in Anspruch nehmen zu können, muss man sich an die Büros der Gemeinde Baselga di Piné oder der Gemeinde Sover wenden.
Gemeinden Albiano, Cembra Lisignago, Civezzano, Fornace, Giovo, Lona Lases
€ 5,00 für einen Sammelzeitraum von 1 Tag
€ 10,00 für einen Sammelzeitraum von 3 Tagen
€ 20,00 für einen Sammelzeitraum von aufeinanderfolgenden Tagen 7
€ 30,00 für einen Sammelzeitraum von 14 aufeinanderfolgenden Tagen
€ 40,00 für einen Sammelzeitraum von 30 aufeinanderfolgenden Tagen
Gemeinde Sover
€ 15,00 für einen Sammelzeitraum von 1 Tag
€ 20,00 für einen Sammelzeitraum von 3 aufeinanderfolgenden Tagen
€ 30,00 für einen Sammelzeitraum von 7 aufeinanderfolgenden Tagen
€ 40,00 für einen Sammelzeitraum von 14 aufeinanderfolgenden Tagen
€ 60,00 für einen Sammelzeitraum von 30 aufeinanderfolgenden Tagen
Gemeinde Segonzano
€ 10,00 für einen Sammelzeitraum von 1 Tag
€ 15,00 für einen Sammelzeitraum von 3 aufeinanderfolgenden Tagen
€ 30,00 für einen Sammelzeitraum von 7 aufeinanderfolgenden Tagen
€ 40,00 für einen Sammelzeitraum von 14 aufeinanderfolgenden Tagen
€ 50,00 für einen Sammelzeitraum von 30 aufeinanderfolgenden Tagen
€ 70,00 für einen Sammelzeitraum von 90 aufeinanderfolgenden Tagen
€ 130,00 für einen Sammelzeitraum von 180 aufeinanderfolgenden Tagen
Die Bezahlung der Pilzsammelgebühr kann auf eine der folgenden Arten erfolgen:
1) Durch Einzahlung auf ein Bankkonto oder einen Postgiroschein
auf die "SERVIZIO TESORERIA DEL COMUNE" ausgestellt werden, wobei im Verwendungszweck der Vermerk “TASSA PER LA RACCOLTA FUNGHI” anzugeben ist,
die ALLGEMEINEN DATEN DER BETROFFENEN PERSON und die HARVESTINGPERIODE.
In diesem Fall ersetzt der Zahlungseingang die Erklärung über den Beginn der Abholtätigkeit.
Um auf der gesamten Hochebene von Piné Pilze sammeln zu können, reicht es aus, die Zahlung an eine der beiden Gemeinden (Baselga di Piné oder Bedollo) zu leisten, da die oben genannten Tarife das Recht geben, in beiden Gemeinden von Piné zu sammeln.
2) Über das PagoPA-System
Hier sind die Referenzen für die Bezahlung
- Albiano: IBAN IT 84 V 03599 01800 000000111419
- Altavalle: Postkonto Nr. 001032880393 - IBAN IT 80 M 03599 01800 000000137615
- Baselga di Piné: Postkonto Nr. 10879385 - IBAN IT 07 L 03599 01800 000000132455
- Bedollo: Postkonto Nr. 10962389 - IBAN IT 30 K 03599 01800 000000132454
- Fornace: IBAN IT 26 Q 03599 01800 000000107253
- Giovo: Postkonto Nr. 12428389 - IBAN IT 64 T 05216 01800 000004444968
- Lona Lases: Postkonto Nr. 12980389 - IBAN IT 41 R 03599 01800 000000111420
- Segonzano: Postkonto Nr. 13447388 - IBAN IT 67 A 03599 01800 000000113026
- Sover: IBAN IT 44 B 03599 01800 000000113027
MYKOLOGISCHER DIENST
- Pergine: in Zusammenarbeit mit der mykologischen Gruppe Ettore Bettini >> für Infos hier klicken
- Trento: in Zusammenarbeit mit der mykologischen Gruppe 'G. Bresadola' >> für Infos hier klicken